
DER WEG ZUM FÜHRERAUSWEIS AUF PROBE
Nothelferkurs (Gültigkeit 6 Jahre)
Wer sich für den Erwerb eines Lernfahrausweises der Kategorie A, A1, B oder B1 anmeldet, muss nachweisen, dass der Kurs über lebensrettende Sofortmassnahmen (Nothelferkurs) absolviert wurde. Der Kurs muss bei einer dazu anerkannten Organisation durchgeführt werden und darf nicht mehr als 6 Jahre zurückliegen.
Sind Sie bereits im Besitz eines Führerausweises der Kategorie A, A1, B oder B1 muss dem Gesuchsformular Lernfahrausweis kein Nothelferausweis mehr beigelegt werden.
Gesuchsformular Lernfahrausweis
Für die Erteilung eines Lernfahrausweises ist ein "Lernfahrgesuch" auszufüllen.
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Bitte Formular vollständig ausfüllen und alle Fragen beantworten
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Für die Anmeldung ist ein farbiges Passfoto notwendig
>>> Hier geht's zum Gesuch
Sehtest (Gültigkeit 24 Monate)
Der Sehtest bei einem diplomierten Optiker oder Arzt in der Schweiz ist Voraussetzung für die Ausstellung eines Lernfahrausweises und ist direkt auf dem Gesuchsformular auszufüllen. Sehtests dürfen nicht älter als 24 Monate sein.
Bestätigung der Identifikation
Wird zum ersten Mal ein Lernfahrgesuch eingereicht, muss der/die Gesuchsteller/in persönlich bei der Gemeindeverwaltung / Einwohnerkontrolle die Identifikation bzw. die Personalien bestätigen lassen. Dazu ist ein Pass, Identitätskarte oder Ausländerausweis mitzunehmen.
Bei der Einreichung jedes weiteren Gesuches ist dies nicht mehr erforderlich.
Theorieprüfung (Gültigkeit 2 Jahre)
Nach Erhalt des Anmeldeformulars zur Theorie sind Sie berechtigt, die Theorieprüfung abzulegen. Die Basis-Theorieprüfung beinhaltet 50 Fragen. Zu jeder Frage gibt es drei Antwortmöglichkeiten, davon können jeweils eine oder zwei Antworten richtig sein. Die maximale Prüfungszeit beträgt 45 Minuten.
Lernfahrausweis
Nach bestandener Theorieprüfung und Erreichen des Mindestalters erhalten Sie den Lernfahrausweis per Post.
Verkehrskunde (Gültigkeit 2 Jahre)
Sie absolvieren bei einem Fahrlehrer den Verkehrskundeunterricht.
Praktische Führerprüfung
Sie melden sich zur Führerprüfung an.
Führerausweis auf Probe
Nach bestandener Führerprüfung erhalten Sie den Führerausweis auf Probe
(3 Jahre Gültigkeit) per Post.
Obligatorische Weiterausbildung (WAB / 2 Phasenausbildung)
In den ersten 12 Monaten nach Erteilung des Führerausweises auf Probe ist eine obligatorische Weiterausbildung (2 Phasen-Ausbildung) von 1 Tag zu besuchen.
Angaben zu Kursen finden Sie auch bei folgenden Anbietern:
Führerausweis unbefristet
Nach WAB / 2 Phasenausbildung und klagloser Fahrweise wird der unbefristete Führerausweis 14 Tage vor Ablauf durch das Strassenverkehrsamt ausgestellt und verschickt.
Ist der Gesuchsteller noch nicht im Besitz der Basis-Theorieprüfung (Kat. B, A oder A1) kann das Lernfahrgesuch frühestens 2 Monate vor Erreichen des Mindestalters eingereicht werden.
Die Theorieprüfung kann frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters absolviert werden.
Haben Sie Fragen? Melden Sie sich bei uns, wir geben Ihnen gerne Auskunft!